Klima und Soziales: Neue Pflichten für Self Care Hersteller

Neue EU-Regelungen stellen die Self Care Industrie vor die Herausforderung, ihre Abläufe und Lieferketten auf Umweltrisiken und Menschenrechtsverletzungen zu durchleuchten.

Während die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Unternehmen dazu auffordert, transparent über Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten zu berichten, verlangt das EU Lieferkettengesetz – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – von ihnen, aktiv zu werden und Prozesse so zu gestalten, dass negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt vermieden werden.

Das EU-Parlament hat beide Richtlinien im Frühjahr 2024 verabschiedet, 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten sie in Kraft und dann haben die EU Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Inhalte in nationales Recht zu übersetzen.

Worum geht es bei der CSDDD?

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive regelt menschenrechtliche, umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten.

Unternehmen werden in absehbarer Zeit dazu verpflichtet sein, Risikoanalysen zu erstellen, Präventivmaßnahmen zu ergreifen und im Fall von klimaschädlichen Aktivitäten oder Menschenrechtsverletzungen in der Lieferketten für Abhilfe zu sorgen.

Wen betrifft die CSDDD?

  • Ab 2027 gilt die CSDDD für Unternehmen, die mindestens 5.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro erzielen.
  • Ab 2028 gilt die CSDDD für Unternehmen, die mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von mindestens 900 Millionen Euro erzielen.
  • Ab 2029 gilt die CSDDD für Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro erzielen.

Über B2B-Geschäftsbeziehungen wird die CSDDD aber auch Auswirkungen auf kleine Hersteller haben, die von ihren Geschäftspartnern aufgefordert werden, die entsprechenden Daten zu liefern.

Worum geht es bei der CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive verlangt von den Unternehmen, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Die Herausforderung besteht darin, 800 bis 2.000 Datenpunkte zu analysieren, die folgende Bereiche betreffen:

  • Umwelt: Aspekte zu Klimawandel, Energieverbrauch, Treibhausemissionen, Verschmutzung, Wasserverbrauch, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft.
  • Soziales: Mitarbeitende in der Lieferkette, Mitarbeitende im Unternehmen selbst, Umgang mit Konsument:innen.
  • Governance: Hier wird der Standard G1 gemäß European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beleuchtet, es geht um die Unternehmenskultur, die Beziehungen zu den Lieferanten, Prävention von Korruption und Bestechung und weitere Governance-Aspekte.

Wen betrifft die CSRD?

  • Große börsennotierte Unternehmen und mittelgroße Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, 40 Millionen Euro Umsatz und/oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme müssen 2025 bereits für das heurige Geschäftsjahr (2024) Berichte abliefern.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2025 gilt die Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, 40 Millionen Euro Umsatz und/oder mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme
  • Ab dem Geschäftsjahr 2026 sind auch alle kleinen börsennotierten Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden, 700.000 Euro Umsatz und/oder 350.000 Euro Bilanzsumme davon betroffen.

Über B2B-Kontakte werden auch kleinere Hersteller gefordert sein, Daten zu liefern. Es ist zu erwarten, dass Anfragen von Geschäftspartnern wie Sozialversicherungsträgern, Apotheken, Kliniken und Drogeriemärkte, Vertriebspartnern und Auftraggebern bearbeitet und eine Fülle von Informationen bereitgestellt werden müssen, deren Beschaffung einen hohen Zeitaufwand darstellt.

Wann sollte man mit den Vorbereitungen beginnen?

Wir von der IGEPHA empfehlen dringend, so rasch wie möglich mit den Vorbereitungen für die neuen Verpflichtungen zu beginnen. Allein die Vorbereitungszeit für die CSRD wird auf neun bis 18 Monate geschätzt. Daran anschließend finden die Datenprüfungen und Datenanalysen statt.

Auch die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der CSDDD stellen einen enormen Mehraufwand für die Unternehmen dar.

Welche Chancen ergeben sich daraus?

Nachhaltigkeit wird zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor werden. Die zu erstellenden Berichte werden öffentlich abrufbar sein – NGOs, Kunden, Geschäftspartner und Politiker werden sich ein Bild über die Klimafreundlichkeit und die sozialen Standards des jeweiligen Unternehmens machen können.

Die Chance für Self Care Unternehmen besteht darin, Innovation voranzutreiben und sich durch vorbildliche Maßnahmen zu profilieren. Honoriert werden diese Bemühungen einerseits durch öffentliche Anerkennung, andererseits durch die Verleihung von Zertifikaten und Nachhaltigkeits-Awards.

Weitere Vorteile

  • Die durch die neuen Verpflichtungen angeregte Effizienzsteigerung kann dazu beitragen, Kosten im Unternehmen zu sparen.
  • Durch Risikoanalysen können nachteilige Entwicklungen frühzeitig erkannt und strategische Entscheidungen getroffen werden.
  • Unternehmen, die in das Thema Nachhaltigkeit investieren, werden voraussichtlich künftig von Banken und Investoren bevorzugt behandelt werden.
  • Endkund:innen achten beim Konsum vermehrt auf Nachhaltigkeitsaspekte.
  • Auch im Wettbewerb um kompetente Fachkräfte kann das Thema Nachhaltigkeit eine Rolle spielen.

Unterstützung durch die IGEPHA

Das Thema Nachhaltigkeit ist neben allen anderen Self Care Themen in die Arbeit der IGEPHA als österreichische Self Care Interessenvertretung integriert. In maßgeschneiderten Seminaren informieren Experten über die regulatorischen Anforderungen und über die Schritte, die betroffene Unternehmen setzen sollten, um auf die neuen Rahmenbedingungen zu reagieren.

Die IGEPHA ist zudem in Kontakt mit der Politik, um auf die enormen Auswirkungen der EU-Nachhaltigkeits-Gesetze hinzuweisen.

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