IGEPHA Fortbildung – Der europäische Green Deal: Nachhaltigkeit: Welche neuen Pflichten auf Self Care-Hersteller zukommen

Lob gebührt der Self Care Branche für ihr Engagement in Sachen soziale Verantwortung und Klimaschutz. Und doch gilt es, jetzt noch einmal ganz genau hinzuschauen und sich mit jenen Verpflichtungen zu befassen, die ab 2024 auf die Hersteller zukommen.

Wir konnten Dr. Dennis Stern, Referent für Nachhaltigkeit und Umwelt bei unserem deutschen Schwesternverband BAH, für einen Workshop gewinnen.

Nützen Sie diese Gelegenheit, sich direkt bei einem Experten über die neuen Regelungen zu informieren.

Folgende Themen stehen am Programm:

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Am 20. Dezember 2022 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die lange diskutierte Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) veröffentlicht. In Abhängigkeit von deren Größe werden die gesetzlich verpflichtenden Vorgaben bis spätestens zum 1. Januar 2029 alle Unternehmen (inkl. KMU) betreffen.

Die Vorgaben setzten weitreichende Standards fest, die betroffene Unternehmen in Form von Maßnahmen und Berichten einmal im Jahr erfassen und veröffentlichen müssen. Hierzu zählt insbesondere die Angabe zu definierten Nachhaltigkeitsaspekten: Umwelt, Sozial-, Menschrechts- & Governance-Faktoren.

Zudem muss dargestellt werden, wie die Unternehmensstrategie mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C im Einklang gebracht wird.

Die Anwendung der Richtlinie beginnt ab dem 1. Januar 2024 und wird Unternehmen über die verschiedene Betrachtungsebenen – gesetzliche Anforderungen, konkrete Anwendung im Unternehmen, externe Überprüfung durch Gutachter und den Kapitalmarkt – vor unterschiedliche Herausforderungen stellen.

Es ist davon auszugehen, dass insbesondere der Einfluss von externen Stakeholdern wie Finanzinvestoren oder Banken eine neue Dynamik in Richtung der nachhaltigen Transformation schaffen wird und Unternehmen über Geschäftskontakte früher von Umsetzung betroffen sein werden, als vom Gesetz gefordert.

Verpackungen

In der Europäischen Union (EU) werden rund 40 % der verwendeten Kunststoffe und 50 % des verwendeten Papiers für die Herstellung von Verpackungen benötigt. Um den Materialeinsatz sowie die damit verbundenen negativen Auswirkungen dauerhaft zu reduzieren, hat die EU-Kommission am 30. November 2022 einen Vorschlag zur Verpackungsverordnung vorgestellt.

Das Hauptziel besteht darin, dass alle Verpackungsmaterialien so angepasst werden sollen, dass diese nach der Nutzung wieder zur Herstellung qualitativ hochwertiger (Verpackungs-)Materialien genutzt werden können. Nach dem Vorschlag sollen Verpackungsmaterialien von Human- und Tierarzneimitteln, in-vitro Diagnostika und Medizinprodukten ab dem 1. Januar 2035 recyclingfähig sein.

Referent:

Dr. Dennis Stern – ist beim BAH für die Bereiche Nachhaltigkeit und Umwelt auf der deutschen und europäischen Ebene verantwortlich

Video zeitversetzt genießen:

Über die IGEPHA-Videothek steht die Aufzeichnung des Videos zum „Nachschauen“ bereit.

Mitglieder erhalten kostenlos einen passwortgeschützen Zugang zum ca. vier Stündigen Video und der Präsentation! Der Preis für Nicht-Mitglieder beträgt 199,– EUR.