Update zur EU-Abwasserrichtlinie: EU-weite Klagen gegen die EPR-Bestimmungen bringen Bewegung in die Debatte

Wie im letzten Jahr berichtet, soll die pharmazeutische Industrie künftig einen erheblichen Teil der Kosten für das Upgrade kommunaler Kläranlagen übernehmen – so sieht es die neue EU-Abwasserrichtlinie (UWWTD) vor. Seitdem hat sich viel getan: Nicht nur mehren sich die kritischen Stimmen aus der Branche, jetzt geht sogar ein EU-Mitgliedstaat den juristischen Weg.

Polen klagt gegen Artikel 9 der Richtlinie

Am 22. April wurde offiziell bestätigt, dass Polen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung der neuen EPR-Vorgaben eingebracht hat. Der Fall ist unter dem Aktenzeichen C-193/25 registriert. Polen argumentiert, dass die Kostenverteilung auf die Hersteller gegen grundlegende Prinzipien des EU-Rechts verstößt – insbesondere gegen das Verursacherprinzip, das Diskriminierungsverbot und das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

In der Klageschrift fordert Polen nicht nur die Aufhebung von Artikel 9(1) in Verbindung mit Anhang III, sondern – falls diese Bestimmungen nicht abtrennbar sind – gleich die Annullierung aller relevanten EPR-Elemente, darunter Artikel 2(20), 9, 10 sowie weitere Abschnitte der Richtlinie 2024/3019.

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Branche zeigt sich geschlossen

Auch die Industrie reagiert geschlossen. In ihrer Pressemitteilung von Anfang März gab der europäische Verband Medicines for Europe, dem zahlreiche Hersteller von Generika angehören, bekannt, dass er einige seiner Mitgliedsfirmen bei der Klage gegen die EU-Kommission unterstützt. Zehn Mitgliedsfirmen, darunter auch STADA, Sandoz und Fresenius Kabi, haben Klage beim EuG gegen die Kommunalabwasserrichtlinie und insbesondere die Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung eingereicht. In der Pressemittelung wird betont, dass die neuen Vorgaben kleine und mittelständische Unternehmen existenziell bedrohen könnten – ohne dass ein adäquater Nutzen für Umwelt oder Gesundheit nachgewiesen ist.

Kommission unter Zugzwang – erstes Umdenken?

Für besonderes Aufsehen sorgte zuletzt EU-Kommissar Olivér Várhelyi, der im Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments (SANT) überraschend einräumte, dass es sich bei der neuen Richtlinie um „ein Problem“ handle. Die tatsächlichen Auswirkungen seien offenbar nicht mit dem ursprünglichen Impact Assessment in Einklang zu bringen. Es gebe interne Diskussionen innerhalb der Kommission, und Várhelyi hofft, dass „mehr passieren wird als nur Gespräche“.

Was bedeutet das für Österreichs Consumer Health Branche?

Die Entwicklungen rund um die Klage Polens und die kritischen Signale aus der Kommission sind ein wichtiges Signal: Der Widerstand gegen die überbordende Herstellerverantwortung wächst – und mit ihm die Hoffnung auf eine sachlichere, gerechtere Umsetzung der UWWTD. Die IGEPHA wird weiterhin auf nationaler und europäischer Ebene aktiv bleiben und sich für praktikable Lösungen im Sinne der öffentlichen Gesundheit und der betroffenen Unternehmen einsetzen.

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