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EU-Omnibusverfahren: die Bedeutung der Überarbeitung von CRSD & CSDDD für Unternehmen

Die europäische Nachhaltigkeitspolitik steht vor einem bedeutenden Wendepunkt: Mit dem sogenannten Omnibus-Verfahren schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung und Überarbeitung zentraler Richtlinien vor – insbesondere der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) sowie der EU-Taxonomie. Ziel ist es, Doppelregelungen zu beseitigen, Berichtspflichten zu straffen und Sorgfaltspflichten realistischer zu gestalten.

Ein wichtiger Schritt, denn nachhaltige Transformation gelingt nur, wenn ökologische Verantwortung mit wirtschaftlicher Umsetzbarkeit und Versorgungssicherheit vereinbar bleibt.

  1. Nachhaltigkeit darf Versorgung nicht gefährden

Ein zentrales Thema der vorgeschlagenen Anpassungen ist der Umgang mit negativen Umweltauswirkungen in Lieferketten. Bisher fordern die Vorgaben eine Beendigung von Geschäftsbeziehungen, sobald ESG-Risiken identifiziert werden – auch in sehr frühen Stufen der Lieferkette (z. B. Tier 3 oder 4).

Die Kommission schlägt nun vor, eine differenzierte Abwägung zu ermöglichen: Wenn der Schaden durch einen sofortigen Abbruch größer wäre als durch das Festhalten an der Lieferbeziehung, kann eine Ausnahme gemacht werden – unter Dokumentation gegenüber den Aufsichtsbehörden.

Gerade in der pharmazeutischen Industrie ist dies ein entscheidender Punkt. Viele essenzielle Wirkstoffe werden heute nur noch von wenigen Herstellern weltweit produziert – häufig in Asien. Eine reflexartige Abbruchpflicht könnte hier die Versorgung von Millionen Menschen gefährden.

Daher braucht es klare Ausnahmeregelungen, wenn keine kurzfristigen Alternativen vorhanden sind – auch in anderen Nachhaltigkeitsverordnungen, etwa beim Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit oder Abholzung.

  1. Nachhaltigkeitsberichte: Qualität statt Bürokratie

Ein weiteres zentrales Anliegen der EU-Reform ist die Entbürokratisierung der Berichtspflichten. Bisher sind viele Unternehmen gezwungen, umfassende narrative Berichte zu liefern – mit teils doppelten Anforderungen, die kaum vergleichbare Kennzahlen enthalten.

Die EU-Kommission will daher:

  • Redundanzen streichen
  • den Fokus auf relevante Kennzahlen wie Treibhausgasemissionen legen
  • geplante sektorspezifische Zusatzstandards wieder streichen

Auch die Haftung soll künftig auf direkte Geschäftspartner beschränkt werden – was realistisch und praktikabel erscheint, da weiter vorgelagerte Lieferstufen oft außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen. Gleichzeitig sollen Unternehmen aktiv tätig werden, wenn sie glaubhafte Hinweise auf Missstände in der Lieferkette erhalten.

Wichtig ist zudem eine verständliche Sprache in den Richtlinien, um insbesondere kleineren Unternehmen, Berater*innen und internationalen Partnern den Zugang zu erleichtern.

  1. Kleine Unternehmen entlasten – ohne sie auszuschließen

Ein besonderes Augenmerk liegt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Auch wenn diese in der Regel nicht direkt berichtspflichtig sind, sind sie zunehmend mit ESG-Fragen konfrontiert – etwa durch Anfragen großer Geschäftspartner.

Damit die Transformation nicht zur Überforderung wird, braucht es:

  • Verbindliche Grenzen für Auskunfts- und Sorgfaltspflichten gegenüber KMU
  • angepasste Standards für kapitalmarktorientierte KMU
  • digitale Tools und Vorlagen, um die Umsetzung zu erleichtern

Denn die große Herausforderung bleibt: Nachhaltigkeit muss nicht nur reguliert, sondern auch umsetzbar gemacht werden.

Fazit

Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung von CSRD und CSDDD gehen in die richtige Richtung: Sie setzen auf Vereinfachung, Realismus und Versorgungssicherheit. Nachhaltigkeit bedeutet nicht nur mehr Verantwortung, sondern braucht auch intelligente Regeln, die alle mitnehmen – von multinationalen Konzernen bis zu kleinen Betrieben. Nur so kann die grüne Transformation gelingen, ohne Versorgung, Arbeitsplätze oder Innovationskraft aufs Spiel zu setzen.

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