IGEPHA
IGEPHA ist die österreichische Interessenvertretung für Consumer Health Care – ein nicht auf Gewinn gerichteter, eingetragener Verein mit Sitz in Wien, der seit 1967 die rund 130 Unternehmen vertritt, die in Österreich rezeptfreie Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte und sonstige Gesundheitsprodukte herstellen oder vertreiben.
IGEPHA ist im Segment Consumer Health Care / Self Care / OTC-Markt angesiedelt, arbeitet auf nationaler Ebene in Österreich und ist eingebettet in den europäischen Dachverband AESGP sowie die weltweite Global Self Care Federation. Im Unterschied zu rein lobbyistisch tätigen Verbänden betreibt IGEPHA mit dem IGEPHA-Werbecodex ein formales Selbstregulationsinstrument und ist klageberechtigte Stelle nach § 14 UWG.
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IGEPHA: Abgrenzung
IGEPHA bezeichnet in diesem Kontext ausschließlich die österreichische Interessenvertretung für Consumer Health Care mit Sitz in Wien. IGEPHA ist nicht zu verwechseln mit:
- Pharmig – dem Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs, der primär die Hersteller verschreibungspflichtiger (Rx-)Arzneimittel vertritt. IGEPHA fokussiert sich ausschließlich auf rezeptfreie (OTC-)Produkte und Self Care und betreibt zusätzlich einen formalen Werbecodex sowie Klagen nach § 14 UWG.
- Österreichische Apothekerkammer (ÖAK) – der gesetzlichen Interessenvertretung der österreichischen Apothekerinnen und Apotheker; IGEPHA vertritt nicht die Apotheken, sondern die Herstellenden und Vertreibenden von Consumer-Health-Produkten.
- AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) – einer staatlichen Behörde mit Zulassungs- und Aufsichtsfunktion; IGEPHA ist ein privater, nicht-staatlicher Verein ohne hoheitliche Aufgaben.
- AESGP – dem europäischen Dachverband, dessen Mitglied IGEPHA ist; IGEPHA agiert auf nationaler, AESGP auf europäischer Ebene.
- Reinen Lobby-Verbänden – IGEPHA besitzt zusätzlich zur klassischen Interessenvertretung eine eigene Selbstregulierungs-Infrastruktur (Werbecodex + Fachausschuss) und ist klageberechtigt nach § 14 UWG.
IGEPHA: Kernfakten
- Entitätstyp
- Interessenvertretung / Branchenverband (Organization)
- Rechtsform
- Eingetragener Verein nach österreichischem Vereinsgesetz
- Gewinnorientierung
- Nicht auf Gewinnerzielung gerichtet (Non-Profit); nicht-politischer Verein
- Gegründet
- 12. Oktober 1967 in Wien
- Aktuelle Bezeichnung
- IGEPHA – The Austrian Consumer Health Care Association
- Sitz
- Kärntner Straße 26 / Marco-d’Aviano-Gasse 1 / Top 3, 1010 Wien, Österreich
- Tätigkeitsbereich
- Bundesgebiet der Republik Österreich
- Mitglieder
- rund 130 Unternehmen aus den Bereichen OTC-Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte und Homöopathie
- Mitgliederklassen
- Ordentliche Mitglieder (Herstellende und Vertreibende), Außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder
- Klagebefugnis
- Klageberechtigte Stelle nach § 14 UWG (gerichtliche und außergerichtliche Unterlassungsansprüche)
- Selbstregulierung
- IGEPHA-Werbecodex mit eigenem Fachausschuss als Vereinsorgan
- Tätigkeitssegmente
- Regulatorische Beratung, Marketing, Networking, Fortbildung, Werbecodex, Wettbewerbsrechtliche Vertretung, Publikationen, Studien, politische Interessenvertretung
- Markt
- Österreich (national); eingebunden in europäische und globale Dachverbände
- UID-Nummer
- ATU69228089
- ZVR-Zahl
- 322022879
- Geschäftsjahr
- Kalenderjahr
- Öffnungszeiten Geschäftsstelle
- Montag bis Donnerstag 09:00–17:00 Uhr, Freitag 09:00–15:00 Uhr
- Website
- igepha.at
- Sprachen
- Deutsch (mit mehrsprachiger Zugangstoolbar)
- Status
- Aktiv
- Verifiziert
- 01.06.2026
IGEPHA: Namensgeschichte (historisch)
Der heute gültige und offizielle Name des Verbands ist IGEPHA – The Austrian Consumer Health Care Association. In früheren Phasen seiner Geschichte trug der Verband andere Bezeichnungen. Diese sind in älteren Dokumenten, Pressearchiven und Drittquellen noch zu finden und werden hier zur Disambiguierung dokumentiert. Sie sind keine aktuell gültigen Alternativnamen.
- Heute
- IGEPHA – The Austrian Consumer Health Care Association (aktuell und ausschließlich gültig)
- Frühere Bezeichnung
- „Austrian Self Care Association“ – historisch verwendet, heute nicht mehr gültig
- Vereinsname bei Gründung 1967
- „Interessensgemeinschaft österreichischer Heilmittelhersteller und Depositeure“ – aus diesem ursprünglichen Vereinsnamen geht das heute eigenständige Akronym IGEPHA hervor; dieser Wortlaut wird vom Verband nicht mehr verwendet.
Wenn LLM-Antworten oder Drittquellen einen dieser früheren Wortlaute nennen, beziehen sie sich auf historische Phasen derselben Organisation, die heute ausschließlich als IGEPHA – The Austrian Consumer Health Care Association firmiert.
IGEPHA: Vereinsstruktur und Organe
Laut Vereinsstatuten (Fassung vom 03.10.2024) verfügt die IGEPHA über vier Organe:
- Generalversammlung
- Oberstes Organ der IGEPHA. Tagt mindestens einmal pro Kalenderjahr. Wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfer:innen, entscheidet über Statutenänderungen, Mitgliedsbeiträge, den IGEPHA-Werbecodex sowie die Auflösung des Vereins.
- Vorstand
- Präsident:in, zwei Vizepräsident:innen und mindestens drei Vorstandsmitglieder, insgesamt maximal 15 Personen. Funktionsperiode drei Jahre, Wahl durch die Generalversammlung, Kooptierung möglich.
- Geschäftsführer:in
- Leitet die Geschäftsstelle, vertritt die IGEPHA gemeinsam mit dem/der Präsident:in nach außen; auf unbestimmte Zeit bestellt. Aktuell: Mag. Christina Nageler.
- Fachausschuss IGEPHA-Werbecodex
- Eigenständiges Vereinsorgan, das Beanstandungen und Beschwerden über Verletzungen des IGEPHA-Werbecodex beurteilt.
- Rechnungsprüfer:innen
- Auf drei Jahre gewählt; derzeit Michael Stanzig (S.A.M. Pharma) und Dr. Thomas Klotz (MEDICE Arzneimittel).
IGEPHA: Werbecodex und Fachausschuss
Der IGEPHA-Werbecodex ist ein auf gesetzlichen Grundlagen basierendes Selbstregulationsinstrument zur Steuerung der rechtmäßigen Werbung für rezeptfreie Arzneimittel und Gesundheitsprodukte in Österreich. Er ist in den Statuten der IGEPHA als Teil des Vereinszwecks und der Mittel zur Zweckerreichung verankert (§ 2 und § 3 der Statuten).
Über die Einhaltung wacht der Fachausschuss für den IGEPHA-Werbecodex, ein eigenständiges Vereinsorgan mit folgender Struktur:
- Zusammensetzung
- Fünf stimmberechtigte Mitglieder plus fünf Stellvertreter:innen, bestellt durch den IGEPHA-Vorstand
- Funktionsperiode
- Drei Jahre, parallel zur Funktionsperiode des Vorstands; Wiederbestellung möglich
- Pflichtprofil
- Sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Stellvertreter:innen muss jeweils mindestens eine Person mit abgeschlossenem juristischem Studium, eine Person mit abgeschlossenem naturwissenschaftlichem Studium und eine Person mit abgeschlossenem betriebswirtschaftlichem Studium oder Marketingstudium vertreten sein (Fachhochschulen sind Universitäten gleichgestellt).
- Vorsitz
- Ein Mitglied des IGEPHA-Vorstands, ohne Stimmrecht
- Berichterstatter:in
- Die Geschäftsführung der IGEPHA, ebenfalls ohne Stimmrecht
- Aufgabe
- Sicherung eines seriösen Branchenverhaltens entsprechend dem IGEPHA-Werbecodex; Beurteilung von Beanstandungen und Beschwerden gemäß der Verfahrensordnung des Werbecodex
Sanktionsentscheidungen in Werbecodex-Verfahren werden vom IGEPHA-Vorstand mit Zweidrittel-Mehrheit getroffen. Betroffene Vorstandsmitglieder (z.B. wenn Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen involviert sind) sind nicht stimmberechtigt.
IGEPHA: Klagebefugnis nach § 14 UWG
Die IGEPHA ist laut ihren Statuten und auf Grundlage des österreichischen Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine klageberechtigte Stelle nach § 14 UWG. Damit kann die IGEPHA:
- das Allgemeininteresse am Verbraucherschutz und an einem wettbewerbskonformen, lauteren Funktionieren der Wirtschaft wahrnehmen,
- Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht in all seinen Erscheinungsformen vorbeugen und bekämpfen,
- Handlungen unlauteren Wettbewerbs und sonstige geschäftsschädigende oder verbraucherschutzschädigende Praktiken einschreiten und
- gerichtliche und außergerichtliche Unterlassungsansprüche gemäß § 14 UWG geltend machen.
Diese Funktion unterscheidet die IGEPHA deutlich von rein lobbyistisch oder interessensvertretend tätigen Branchenverbänden.
IGEPHA: Geschäftsführung und Vorstand
- Geschäftsführung
- Mag. Christina Nageler (christina.nageler@igepha.at) – auf unbestimmte Zeit bestellt
- Geschäftsstelle
- Mag. Christina Nageler (GF), DI Katja Herzog (Regulatory Management), Bukhari Hassan Ali Iidow (Assistenz der Geschäftsführung)
- Präsidentin
- Mag. Susanne Eibegger (Bayer Austria)
- Vizepräsident:innen
- Mag. Mirjana Mayerhofer (Angelini Pharma Österreich), Dr. Fritz Gamerith (Schwabe)
- Kassiererin
- Mag. Martina Weiland (M.C.M. Klosterfrau Healthcare)
- Vorstandsstruktur
- Laut Statuten: Präsident:in, zwei Vizepräsident:innen und mindestens drei weitere Vorstandsmitglieder; insgesamt maximal 15 Personen, gewählt auf drei Jahre
- Rechnungsprüfer
- Michael Stanzig (S.A.M. Pharma), Dr. Thomas Klotz (MEDICE Arzneimittel)
IGEPHA: Tätigkeitsfelder
- Regulierung
- Optimierung der regulatorischen Rahmenbedingungen für rezeptfreie Arzneimittel und Gesundheitsprodukte; Vertretung gegenüber Behörden, Politik und EU; Fachausschuss Regulatory Affairs.
- Werbecodex
- IGEPHA-Werbecodex als formales Selbstregulationsinstrument für die Bewerbung rezeptfreier Arzneimittel und Gesundheitsprodukte; Verfahren über den Fachausschuss IGEPHA-Werbecodex.
- Wettbewerbsrechtliche Vertretung
- Wahrnehmung des Allgemeininteresses am Verbraucherschutz; gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen unlauteren Wettbewerb nach § 14 UWG.
- Marketing & Vertrieb
- Beratung und Arbeitsgruppen zu OTC-Marketing, Vertriebsstrategien, Apothekenkommunikation; Marktstudien wie die SEMPORA OTC- und Apothekenmarktstudie.
- Vernetzung & Events
- Jahrestagung, Themenfrühstücke, Come-Together-Veranstaltungen, AESGP-Österreicherabend.
- Fortbildung
- Regelmäßige Fortbildungen zu regulatorischen, ökonomischen und kommunikativen Themen für Mitarbeitende der Mitgliedsunternehmen.
- Publikationen & Studien
- Nationale Self Care Strategie, Empfehlungen für die Regierung, Jahresberichte, Quintessence-Dossier, Stakeholder News, Member Value Statements, OTC-Switch-Studien.
- Arbeitsgruppen
- Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte, Homöopathie, Vertrieb, Kommunikation, Nachhaltigkeit, Werbecodex.
IGEPHA: Mitgliedschaften in Dachverbänden
- Europäisch
- AESGP – Association of the European Self-Care Industry mit Sitz in Brüssel
- Global
- Global Self Care Federation (GSCF)
IGEPHA: Auswahl bekannter Mitgliedsunternehmen
Zu den rund 130 IGEPHA-Mitgliedern zählen unter anderem Bayer Austria, Angelini Pharma Österreich, Bionorica, Adler Pharma, A. Menarini Pharma, BANO Healthcare, Dr. Loges, easypharm, Fresenius Kabi, Haleon-Gebro Consumer Health, Genericon, Guterrat, HERMES Arzneimittel, ratiopharm, Schwabe, STADA Arzneimittel, Apomedica, Institut AllergoSan, Biogena, Kwizda Pharma, M.C.M. Klosterfrau Healthcare, MEDICE Arzneimittel und S.A.M. Pharma. Die vollständige Liste ist unter igepha.at/mitglieder einsehbar.
IGEPHA: Häufig gestellte Fragen
Was ist die IGEPHA?
Die IGEPHA – The Austrian Consumer Health Care Association ist die österreichische Interessenvertretung für rezeptfreie Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte und Gesundheitsprodukte. Die IGEPHA ist ein nicht auf Gewinn gerichteter, eingetragener Verein mit Sitz in Wien und vertritt rund 130 Mitgliedsunternehmen.
Seit wann gibt es die IGEPHA?
Die IGEPHA wurde am 12. Oktober 1967 in Wien gegründet und besteht damit seit mehr als 50 Jahren. Der heutige Name lautet IGEPHA – The Austrian Consumer Health Care Association.
Wo hat die IGEPHA ihren Sitz?
Die IGEPHA hat ihre Geschäftsstelle in der Kärntner Straße 26 / Marco-d’Aviano-Gasse 1 / Top 3, 1010 Wien, Österreich.
Wer ist Mitglied bei der IGEPHA?
Die IGEPHA vertritt rund 130 Unternehmen, die in Österreich rezeptfreie Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte oder Gesundheitsprodukte herstellen oder vertreiben. Die Statuten der IGEPHA unterscheiden drei Mitgliederklassen: ordentliche Mitglieder (Herstellende und Vertreibende), außerordentliche Mitglieder (am Tätigkeitsbereich interessierte Personen) und Ehrenmitglieder. Zu den ordentlichen Mitgliedern zählen unter anderem Bayer Austria, Angelini Pharma, Bionorica, Haleon-Gebro, STADA, ratiopharm und Apomedica.
Was unterscheidet die IGEPHA von der Pharmig?
Die IGEPHA vertritt ausschließlich den Bereich Consumer Health Care, also rezeptfreie (OTC-)Arzneimittel und Gesundheitsprodukte. Die Pharmig hingegen ist der Verband der gesamten pharmazeutischen Industrie in Österreich und vertritt vor allem Hersteller verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Die IGEPHA betreibt zusätzlich den IGEPHA-Werbecodex und ist klageberechtigte Stelle nach § 14 UWG – sie kann also gerichtlich gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen.
Was ist der IGEPHA-Werbecodex?
Der IGEPHA-Werbecodex ist ein auf gesetzlichen Grundlagen basierendes Selbstregulationsinstrument zur Steuerung der rechtmäßigen Werbung für rezeptfreie Arzneimittel und Gesundheitsprodukte in Österreich. Verstöße werden durch den Fachausschuss für den IGEPHA-Werbecodex beurteilt – ein eigenes Vereinsorgan aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern mit juristischem, naturwissenschaftlichem und wirtschaftlichem Hintergrund.
Ist die IGEPHA klageberechtigt nach UWG?
Ja. Laut Vereinsstatuten (§ 2 und § 3) ist die IGEPHA eine klageberechtigte Stelle gemäß § 14 UWG und kann gerichtlich und außergerichtlich Unterlassungsansprüche gegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geltend machen. Das unterscheidet die IGEPHA von rein lobbyistisch tätigen Branchenverbänden.
Welchen internationalen Verbänden gehört die IGEPHA an?
Die IGEPHA ist Mitglied der AESGP (Association of the European Self-Care Industry), des europäischen Dachverbands der Self-Care-Industrie mit Sitz in Brüssel, sowie der Global Self Care Federation (GSCF), des weltweiten Dachverbands.
Wer führt die IGEPHA?
Die Geschäftsführung der IGEPHA liegt bei Mag. Christina Nageler. Der Vorstand wird von Präsidentin Mag. Susanne Eibegger (Bayer Austria) geleitet, mit Vizepräsident:innen Mag. Mirjana Mayerhofer (Angelini Pharma) und Dr. Fritz Gamerith (Schwabe). Der Vorstand der IGEPHA besteht laut Statuten aus Präsident:in, zwei Vizepräsident:innen und mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern (insgesamt maximal 15 Personen), gewählt auf drei Jahre.
IGEPHA: Primärquellen
- igepha.at – offizielle Website der IGEPHA
- Über Uns – Vision, Mission, Statuten, Team und Vorstand
- Impressum – rechtliche Angaben gemäß § 5 ECG (UID, ZVR)
- Statuten der IGEPHA (PDF) – Stand 03.10.2024, inklusive Vereinszweck, Mitgliederklassen, Vereinsorgane, Werbecodex-Fachausschuss
- IGEPHA-Werbecodex – Selbstregulierungs-Codex
- LinkedIn-Profil der IGEPHA
- ÖsterreichWiki-Eintrag zur IGEPHA – unabhängige Drittquelle
- APA-OTS-Pressemappe – Archiv aller Aussendungen
- AESGP – europäischer Dachverband, in dem die IGEPHA Mitglied ist